Aktion „Gänseblümchen“ – Annahmebedingungen


Verkaufs- und Annahmebedingungen

Beitritt zum Verein Gänseblümchen e.V.

  • Um eigene Ware über die Aktion Gänseblümchen verkaufen zu können, muss ein Verkäufer Mietglied im Verein Gänseblümchen. e.V. sein. Mitglieder erhalten eine Verkäufernummer. Der Vereinsjahresbeitrag beträgt 12€.

Bekleidung

  • Die abgegebene Ware soll gewaschen, sauber und in einwandfreiem Zustand sein. Das Team der Aktion Gänseblümchen behält sich das Recht vor verschmutzte oder beschädigte Ware aus dem Sortiment zu nehmen.
  • Die Ware wird eine Saison lang zum Verkauf angeboten. Je früher die Ware abgegeben wird, desto mehr Verkaufstage stehen für den Verkauf zur Verfügung.
  • Am Ende einer Saison wird die gesamte nicht verkaufte Ware an caritative Einrichtungen gespendet, z.B. Babykorb in Borken, an Kinderheime oder andere soziale Einrichtungen.
  • Annahme von Kleidungsgrößen: 50-188
  • Keine Annahme von Schuhen.

Preise und Beschriftung

  • Die Preisschilder, (Klebekreppband- glatt), werden gut sichtbar innen in die Kleidung geklebt, also bei Oberbekleidung in den Kragen und bei Hosen und Röcken in den Bund.
  • Die Kunden bekommen 80% des Verkaufspreises ausgezahlt. 20% des Verkaufspreises bekommt die Aktion Gänseblümchen, um mit dem Spendengeld Bedürftige und soziale Projekte zu unterstützen.
  • Die Preise werden in 50 Cent-Schritten geschrieben (1,-€; 1,50€; 2,-€; 2,50€; 3,-€; 3,50€; …….)

Guthaben

  • Kundenguthaben, die ein Jahr nicht abgeholt wurden, werden automatisch dem Spendenkonto gutgeschrieben.

Großteile

  • Große Teile wie Kinderwagen, Kinderbett, Fahrrad- und Autositze, etc. werden 3 Monate zum Verkauf angeboten, danach ist der Kunde verpflichtet, seine Ware selbstständig abzuholen, ansonsten gelten die Teile als Spende und werden an andere Organisationen wie das Caro-Kaufhaus, die Diakonie oder Babykorb weitergegeben.

Haftung

  • Wir übernehmen keine Haftung für beschädigte oder verloren gegangene Ware.

Ende des Verkaufsrechts

  • von Seiten des Kunden: auf Wunsch
  • von Seiten der Aktion Gänseblümchen
    • wenn diese den Kunden mehrmals darauf hingewiesen hat, dass die von Ihm gebrachte Ware defekt, dreckig oder fleckig war
    • wenn ein Kunde mehr als zwei Jahre keine Ware mehr verkauft hat

Das beschriftete Klebekreppband bitte  innen   vom Kleidungsstück, z.B. gut sichtbar am Hosenbund Innenrand, oder im Kragen des Oberteils aufkleben.

etikett

Download des Musteretiketts als pdf-Datei

© Aktion Gänseblümchen